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Praxis Abrechnung Dr. Gerhard Griessmair Internist & Magen-Darm-Spezialist Telfs

Abrechnung

Kassenverträge und Wahlarzttätigkeit

Es bestehen Kassenverträge mit der SVA (gewerbliche Wirtschaft), BVA und der VAEB.

Für Patienten dieser Krankenkassen können Behandlungen direkt über die E-Card abgerechnet werden. Es entstehen für sie keine Kosten.

Eine Honorarvereinbarung wurde auch mit der KUF abgeschlossen.

Für KUF Patienten enstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Zusätzlich besteht ein Vorsorgeuntersuchungsvertrag und ein Vorsorgecolonoskopievertrag mit

allen Versicherungen.

Somit können Versicherte aller Krankenkassen ihre jährliche Vorsorgeuntersuchung und die notwendige Vorsorgecolonoskopie (Dickdarmspiegelung) unentgeldlich in unserer Praxis durchführen lassen.

Mit den Gebietskrankenkassen besteht kein Vertragsverhältnis.
Ausnahmen sind die Vorsorgeuntersuchung und die Vorsorgecoloskopie.

Für sogenannte kurative Leistungen bekommen TGKK Versicherte somit eine Rechnung gestellt.

Die Preisgestaltung orientiert sich an den Honoraren der Gebietskrankenkassen. Nach Bezahlung der Rechnung kann diese bei der Gebietskrankenkasse eingereicht werden. Der Selbstbehalt beträgt je nach Leistung mindestens 20%.

Achtung: Es erfolgt keine Kostenerstattung wenn der Versicherte im selben Abrechnungszeitraum

- einen WEITEREN Facharzt des GLEICHEN Fachgebietes unabhängig davon ob WAHLARZT oder VERTRAGSARZT

- zwei oder mehrere Wahlfachärzte des gleichen Fachgebietes

in Anspruch genommen hat.

  • VERTRAGSARZT für SVA, BVA, VAEB

  • HONORARVEREINBARUNG mit KUF

  • VERTRAGSARZT mit allen Kassen für die VORSORGEUNTERSUCHUNG

  • VERTRAGSARZT mit allen Kassen für die VORSORGEKOLOSKOPIE

  • WAHLARZT für alle Kassen

Kassenverträge Dr. Gerhard Griessmair
Facharztpraxis für Innere Medizin und Endoskopie
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